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Fachanwalt für Steuerrecht - Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Kosten

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften finden sich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können hier nur in der gebotenen Kürze dargestellt werden.

Erstberatung

Der erste Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant findet im Rahmen der Erstberatung statt. Für diese Erstberatung, als auch eine weitergehende, reine Beratungstätigkeit schreibt das Gesetz keine Gebühren vor, sondern der Gesetzgeber erwartet, dass für diese Beratungstätigkeit eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abgeschlossen wird.

Wir bieten für die Erstberatung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand an und berechnen ein Stundenhonorar von EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erstberatung umfasst in der Regel eine Stunde. In dieser Erstberatung machen wir uns mit dem Sachverhalt vertraut, wir beantworten die Fragen des Mandanten und stellen selbst die erforderlichen Fragen, um dann eine erste rechtliche Einschätzung geben zu können.

Vergütungsvereinbarung

Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für die Erteilung eines Mandats, besprechen wir mit Ihnen die dafür schriftlich abzuschließende Vergütungsvereinbarung. Diese Vergütungsvereinbarung beruht überwiegend auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsieht. Die Höhe des Gegenstandswertes ergibt sich nach der Höhe der streitgegenständlichen Forderung, aus dem Gesetz, z.B. bei mietrechtlichen Räumungsverfahren der Jahresbetrag des Netto-Miete, oder nach dem Interesse des Auftragsgebers an der Angelegenheit, wobei hier das Gesetz oftmals Regelwerte vorschlägt.

Selbstverständlich bieten wir auch die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten über einen Stundensatz abzurechnen.

Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts und auch der anfallenden Gerichtskosten aus eigenem Eigenkommen und Vermögen zu zahlen, so kann die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Je nach Umfang Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages können Teile der entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt sein. Unsere Kanzlei arbeitet mit allen in Deutschland vertretenen Rechtsschutzversicherern vertrauensvoll zusammen. Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen können so schnell und unproblematisch geklärt werden.

Für detailliertere Informationen über anfallende Kosten bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.